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Das Straßenverkehrsamt informiert!!!

 
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MKL
Moderator


Anmeldedatum: 25.09.2007
Beiträge: 2468

Alter: 45

BeitragVerfasst am: 12.06.2010, 22:07    Titel: Das Straßenverkehrsamt informiert!!!

INFORMATIONSAUSGABE - STRASSENVERKEHRSAMT - JUNI 2010

In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich
verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues
System eingeführt um die schlechten Fahrer zu identifizieren.

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr
schlecht benehmen -unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem
Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken,
Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen- Fahnen ausgehändigt.
Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten.
Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige
Autofahrer zu identifizieren.

Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle
anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.

Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je
eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre
fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.

Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die
Bedeutung dieser Fahnen verstehen.
_________________
MfG Marko!
Was soll ich mit einem STERN wenn ich eine ganze (O-O)SKYLINE(O-O) haben kann... Wink
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Bugs Bunny


Anmeldedatum: 27.11.2007
Beiträge: 1044
Wohnort: Dresden
Alter: 43

BeitragVerfasst am: 12.06.2010, 22:37    Titel:

Da fehlt noch was Wink


E-Mail-Verkehr:

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Über http://www.justiz.hessen.de < http://www.hmdj.hessen.de > können Sie sich über den Stand der Einführung informieren.

Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.

Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax


Der vollständigkeit!
Gruss Mike
_________________
Mehr als zwei mal schütteln ist Selbstbefriedigung
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Schakal


Anmeldedatum: 16.03.2010
Beiträge: 320
Wohnort: Hamburg/Ochsenwerder
Alter: 57

BeitragVerfasst am: 13.06.2010, 06:17    Titel:

Auch mir ist diese Regelung/Neuerung bekannt.
Ich wohne ja in Hamburg und bekomme Angst, wieviele solcher Markierungsfähnchen unterwergs sind. Kann es sein, das es andere Fähnchen für andere Fahrzeuge gibt? Ich sehe manchmal noch zusätzliche, andersfarbige Fähnchen....

Eine Bekannte im Kraftfahrzeugamt berichtete mir von einer weiteren Neuerung:
Alle, die ihre Führerscheinprüfung beim ersten Mal bestehen, bekommen das bisher bekannte Kennzeichen. Alle die, die mehrere Anläufe brauchten, bekommen gelbe Kennzeichen.....
In Holland und England ist das schon gängige Praxis..... Wink
_________________
Grüße aus Hamburg
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